Wally Pruß

Ausbildung Erzieher/in (0- bis 10-Jährige)

Als staatlich anerkannte/r Erzieher/in für 0- bis 10-Jährige bist Du dafür verantwortlich, den Alltag der dir anvertrauten Kinder in der Krippe, im Kindergarten oder im Hort abwechslungsreich zu gestalten. Du begleitest sie dabei, die Welt mit allen Sinnen zu erleben, zu erproben, zu erkunden und zu erfahren und musst dabei eine Reihe an Eigenschaften und Talenten mitbringen. So solltest Du Dich gerne mit Kindern beschäftigen, ein offenes Ohr mitbringen und Dich für das Spielen, Musizieren und Basteln begeistern. Auch Organisationstalent ist gefragt, denn Erzieher sind auch für die Planung von Aktivitäten und für die Beschaffung von Materialien verantwortlich und nehmen daneben die wichtige Aufgabe der Beobachtung und Dokumentation des Verhaltens der Kinder wahr.

Mit unserer langjährigen Erfahrung bieten wir eine qualitativ hochwertige Ausbildung sowie eine ausgezeichnete Betreuung. Als DRK-Kreisverband sind wir für den praktischen Teil der Ausbildung ein kompetenter und vielseitiger Partner an Deiner Seite. Mit über 550 Mitarbeitern zählen wir zu einem der größten Arbeitgeber in der Region und bieten Dir nach Ausbildungsabschluss attraktive Perspektiven. .

Die Ausbildung im Überblick

  • Beginn der Ausbildung: zum 1. September des jeweiligen Jahres
  • Dauer der Ausbildung: 3 Jahre in Vollzeit
  • Ausbildungsstätten: die Kindertagessstätten des Kreisverbandes (Praxis)
  • Bewerbungsfrist: 31.12. für den Ausbildungsstart im Folgejahr
Kerstin Gutzmer

Kerstin Gutzmer

Ravelinstr. 17
17389 Anklam


Voraussetzungen für die Ausbildung

  • die gesundheitliche Eignung
  • mittlerer Schulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung, wobei die erbrachten Leistungen in den Fächern Deutsch, Sport, Mathematik, Fremdsprache, Musik und Kunsterziehung im Einzelnen nicht schlechter als „befriedigend“ lauten sollen.

Ausbildungsvergütung

  • 1. Jahr: 1.200,00 Euro
  • 2. Jahr: 1.260,00 Euro
  • 3. Jahr: 1.360,00 Euro

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Erforderliche Unterlagen:

  • Bewerbungsschreiben und Lebenslauf
  • Beglaubigte Zeugniskopien (bei ausländischen Zeugnissen eine Übersetzung und eine Bescheinigung über die Anerkennung des Abschlusses in Deutschland)
  • Arbeitszeugnisse, Praktikumsbescheinigungen sowie Nachweise über die geforderte Vorbildung in Form amtlich beglaubigter Kopien der Abschlusszeugnisse
  • das Ergebnis der Erstuntersuchung gemäß § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
  • ein logopädisches Gutachten
  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugniseine Erklärung darüber, dass die / der Auszubildende bislang keine staatliche Prüfung an einer Berufsfachschule oder Höheren Berufsfachschule der gleichen Ausbildungsrichtung oder an einer Fachschule im Bereich Sozialwesen abgelegt, nicht bestanden hat und nicht mehr wiederholen darf.


Hast Du noch Fragen?

Unsere Personalleiterin Kerstin Gutzmer hilft gerne bei allen Fragen rund um unsere Ausbildungsangebote oder eine Tätigkeit in unserem Kreisverband weiter.