Unser Verhaltenskodex
Das Deutsche Rote Kreuz in Mecklenburg-Vorpommern bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität sowie zu einer transparenten Finanz- und Wirtschaftsführung.
Mit seiner Arbeit, gleich ob ehren- oder hauptamtlich, steht das Deutsche Rote Kreuz in Mecklenburg-Vorpommern im intensiven Kontakt mit der Bevölkerung und ist in besonderer Weise Repräsentant für das positive Bild des DRK in der Öffentlichkeit. Die Verbände des DRK in Mecklenburg-Vorpommern haben dazu sieben nachfolgende Regelungen für sich aufgestellt. Sie gelten für alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitglieder von Organen der DRK-Gliederungen und Unternehmen wie Präsidiumsmitglieder, Mitglieder von Vorständen, Geschäftsführungen und Gesellschaftsvertretungen bei ausgegliederten Unternehmen sowie die Mitglieder von Aufsichtsgremien bei DRK-Gesellschaften.
1. Unsere Arbeit
Unsere Arbeit findet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen sowie im Rahmen unserer Satzungen und internen Regeln (z.B. Ordnungen, verbandlichen Beschlüs-sen) des DRK statt. Wir halten uns an geltendes Recht und erwarten dieses auch von unseren Geschäftspartnern.
Der Vorstand/ die Geschäftsführung und das Präsidium bekennen sich ausdrücklich dazu, wettbewerbswidriges und korruptes Verhalten sowie Rechtsverstöße konsequent zu be-kämpfen.
2. Korrekter Umgang
Die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit dienstlichen Tätigkeiten hat ohne persönliche Vorteile, das Anbieten oder Gewähren eines Vorteils zu erfolgen. Auch sind das Fordern oder Annehmen eines Vorteils zu unterlassen. Näheres bestimmt eine Korruptionspräventionsrichtlinie.
3. Duales Führungssystem / Trennung von Führung und Aufsicht
Für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung steht im DRK die Trennung von Führung und Aufsicht, das duale Führungssystem. Der Vorstand/ die Geschäftsführung leitet und steuert in eigener Verantwortung den Verein, die Betriebe bzw. die ausgegliederten Gesellschaften. Berufung, Beratung und Überwachung des Vorstandes/ der Geschäftsführung erfolgen durch das Präsidium/ das Aufsichtsgremium und den Gesellschafter. Der Vorstand/ die Geschäftsführung bindet das Präsidium/ das Aufsichtsgremium und den Gesellschafter in alle Entscheidungen von strategischer und grundlegender Bedeutung ein.
4. Vermeidung von Interessenkonflikten
Für geschäftliche Beziehungen und verbandliche Entscheidungen zählen für uns ausschließlich sachliche Kriterien. Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen oder Per-sonen haben ausschließlich zu marktüblichen Preisen unter Einbindung mehrerer Anbieter zu erfolgen. Jedes Mitglied hat Interessenkonflikte offenzulegen und das Präsidium/ Auf-sichtsgremium hierüber zu informieren. Dauerhafte Interessenkonflikte sind dem übergeordneten Verband insbesondere unaufgefordert und unverzüglich zu melden. Nach Anhörung der Betroffenen erfolgt eine Bewertung durch das Aufsichtsorgan der übergeordneten Verbandsstufe. Diese kann das Nichtvorhandensein eines Interessenkonfliktes feststellen oder zu der Feststellung führen, dass die betroffene Person die bewertete Tätigkeit nicht ausüben darf oder sich bei Entscheidungen der angehörenden DRK-Verbandsgliederung mit Bezug auf den Gegenstand des Konflikts der Stimme enthalten muss.
5. Transparenz und Fairness im Wettbewerb
Für uns ist ein fairer Umgang mit Geschäftspartnern - im Sinne rechtmäßiger Vertrags- und Vergabebedingungen, Chancengerechtigkeit im Wettbewerb, eines guten Preis- Leistungs-verhältnisses, einer transparenten Preisgestaltung – Grundvoraussetzung für ein vertragliches Miteinander. Zur Gewährleistung dieser Transparenz unterliegen wesentliche Entscheidungen der Informations- und Dokumentationspflicht sowie dem Vier-Augen-Prinzip.
6. Menschlichkeit und Vielfalt
Das DRK steht für Menschlichkeit, Vielfalt, Chancengleichheit und Toleranz. Diskriminierung, wegen ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, sexueller Identität oder des Geschlechts, ist verboten.
7. Einhaltung und Umgang mit Bedenken
Im Rahmen von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen werden die benannten Punkte in 1 bis 6 ihren Niederschlag finden. Mittels gezielter Informationen und Schulungen wird der Verband sein Präsidium, seine Aufsichtsgremien und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ein regelkonformes Verhalten sensibilisieren.
Zur Sicherstellung der getroffenen Vereinbarungen und Maßnahmen erfolgt eine jährliche Prüfung durch die jeweilige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Rahmen der Jahresab-schlussprüfung, die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung oder durch die interne Revision.
Zur Verdeutlichung dient das Schaubild. Bei Bedenken oder Fragen hinsichtlich der Einordnung bestimmter Situationen können Betroffene sich an den Compliancebeauftragten/ Ombudsmann wenden.