Rettungscopter
© Foto: Jan Kubea

Rettungscopter im Einsatz

Multicopter in der Wasserrettung

Unter dem Titel „Multicopter in der Wasserrettung“ testet der DRK-Kreisverband Ostvorpommern-Greifswald e.V. den Einsatz eines Rettungscopters zur Unterstützung unserer Wasserretter aus der Luft. In den Kaiserbädern auf der Insel Usedom erweitert und ergänzt dieser Rettungscopter (ein Multicopter, umgangssprachlich oft auch Drohne genannt) die moderne Rettungstechnik.

Unser Flyer zum Rettungscopter zum Download
Rettungscopter

Hintergrund und Motivation für das Pilotprojekt "Multicopter in der Wasserrettung"

Multicopter

Mecklenburg-Vorpommerns Küstenregionen werden ein immer beliebteres Reise- und Ausflugsziel. Wir freuen uns, dass viele Gäste die Sommerzeit an der Ostsee verbringen. Für unsere Rettungsschwimmer sind die vollen Strände jedoch eine besondere Herausforderung. Es wird zunehmend schwieriger, Rettungswege zu finden und schnell zu den Hilfesuchenden durchzudringen. Unser Rettungscopter schafft Abhilfe: Er wird parallel zum Rettungsschwimmer gestartet, fliegt auf schnellstem Wege zu der Not leidenden Person und wirft eine Schwimmhilfe ab, die sich bei Wasserkontakt entfaltet. Diese liefert einen ersten rettenden Halt, bis die Rettungskräfte auf dem herkömmlichen Weg eintreffen - wertvolle Zeit, die am Ende über Leben und Tod entscheiden kann.

Zusätzlich kann der Copter eingesetzt werden, um im Falle einer Vermisstenanzeige das vermutete Wasserareal aus der Luft zu erkunden und die vermisste Person durch den geänderten Blickwinkel und aufgrund der besseren Übersicht schneller aufzuspüren.

Franziska Krause

Franziska Krause

Spiegelsdorfer Wende Haus 5
17489 Greifswald


Häufig gestellte Fragen rund um den Rettungscopter-Einsatz

Als Strandbesucher stellt man sich nun erst einmal einige Fragen: Dürfen die das überhaupt? Kann der Copter nun den ganzen Tag über mir kreisen? Was ist mit dem Datenschutz? Das sind alles verständliche und wichtige Fragen und Themen, mit denen wir uns im Vorfeld lange und intensiv auseinandergesetzt und mit den zuständigen Behörden besprochen sowie intern diskutiert haben.

Wann dürfen wir fliegen?

Als Organisation mit Sicherheitsaufgaben dürfen wir den Copter in Notsituationen und zu Trainingszwecken einsetzen und haben zudem die besondere Genehmigung zum Abwurf einer Schwimmhilfe. Der Einsatz des Copters ist auf den Abwurf der Schwimmhilfe, die Suche nach Vermissten und das Training begrenzt. Der Copter darf also beispielsweise nicht über dem Strand kreisen. Über den tatsächlichen Einsatz entscheidet immer der Wachleiter.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Der Rettungscopter verfügt über eine Kamera, um die Schwimmhilfe exakt abzuwerfen und um Vermisste aufzuspüren. Der „Pilot“ sieht die Live-Bilder auf seinem Empfangsgerät, es erfolgen jedoch keine Aufnahmen und es findet keine Beobachtung des Strandes statt. Darüber hinaus gibt es außerdem eine Vielzahl an Vorkehrungen, damit die Technik nur gemäß ihres Zweckes genutzt und der Einzelne bestmöglich geschützt wird. Die Landesdatenschutzbehörde M-V wurde zudem frühzeitig miteinbezogen und stand uns beratend zur Seite.

Wer darf den Copter fliegen?

Unsere Piloten dürfen nur fliegen, wenn sie über alle luftfahrt- und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen und Unterweisungen verfügen. Das heißt, sie kennen die theoretischen Grundlagen des Luftfahrtrechts, haben praktische Flugerfahrungen mit dem Copter und trainieren regelmäßig für den Ernstfall. Darüber hinaus sind sie im Datenschutz geschult, wurden auf das Datengeheimnis verpflichtet und wissen, welche Maßnahmen sie ergreifen müssen, um die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen bestmöglich zu wahren. Die Piloten wissen genau, für welche Situationen der Coptereinsatz erlaubt und verboten ist.

Welche Technik kommt zum Einsatz?

Wir nutzen ein Coptermodell des Marktführers DJI, das für die speziellen Wind- und Wetterbedingungen an unseren Stränden gerüstet ist. Am Rettungscopter ist ein Kasten verbaut, aus dem die Schwimmhilfe per Knopfdruck abgeworfen werden kann. Die modernen Fluggeräte haben einige technische Mechanismen verbaut, die für eine hohe Sicherheit beim Fliegen sorgen. Beispielsweise obliegt die Einschätzung der verbleibenden Akkulaufzeit für den Rückflug nicht dem Piloten, sondern wird durch das Gerät exakt berechnet. Entsprechend dieser Berechnung fliegt der Rettungscopter bei geringer verbleibender Akkukapazität nur noch auf direktem Weg zum Ausgangspunkt zurück.

Weitere Informationsangebote

Wir weisen auf verschiedensten Wegen auf die Unterstützung aus der Luft hin und bieten eine Vielzahl an Informationsmöglichkeiten:

  • Hinweisschilder an den Strandzugängen
  • Rettungscopter-Flagge
  • Presseinformationen und Medienberichte
  • Informationsflyer, erhältlich bei den Rettungsschwimmern, in den Kurverwaltungen und bei Gastgebern
  • Projekt-Website: www.drk-ovp-hgw.de/rettungscopter

Engagieren und selbst aktiv werden

Sie interessieren sich für unsere Arbeit, wollen selbst an unseren Stränden wachen, helfen, das Baden sicherer zu machen und Leben retten?
Wir freuen uns über Verstärkung für unsere Stände von Mitte Mai bis Mitte September. Voraussetzung sind ein Mindestalter von 16 Jahren, ein gültiger Nachweis über das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (mind. Silber, nicht älter als 3 Jahre) sowie eine Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als 1 Jahr). In jedem Herbst bieten wir außerdem Rettungsschwimmerkurse in Greifswald und Zinnowitz an, um auf einen solchen Einsatz vorzubereiten.  

Darüber hinaus können Sie sich jederzeit in unseren Wasserwachten Anklam, Greifswald, Insel Usedom und Uecker-Randow engagieren.