Wally Pruß

Ausbildung Pflegefachmann / Pflegefachfrau

In der Ausbildung nach dem neuen Pflegeberufegesetz lernst du, Menschen aller Altersgruppen in ihrer speziellen Situation selbständig und eigenverantwortlich zu beraten, zu betreuen und zu pflegen. Nach der Ausbildung stehen dir alle Türen offen – du kannst flexibel in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten. Du entscheidest, ob du lieber in der Gesundheits- und Kranken-, Kinderkranken-, Altenpflege oder häuslichen Pflege arbeiten möchtest.

Die Tätigkeit in der Pflege ist abwechslungsreich und verantwortungsvoll. Du versorgst den Patienten unter Beachtung seines Krankheitsbildes grundpflegerisch und ergreifst vorbeugende Maßnahmen, um Folgeerkrankungen zu verhindern. Du beobachtest laufend den Gesundheitszustand des Patienten, erkennst dabei Veränderungen und leitest entsprechende Maßnahmen ein. Daneben gehört auch die Dokumentation der pflegerischen Tätigkeiten zu deinen Aufgaben.

Jeder Tag ist anders und du entscheidest, wie dein Patient die bestemögliche Pflege und Betreuung erfährt.

Die Ausbildung im Überblick

  • Beginn der Ausbildung: zum 1. September des jeweiligen Jahres
  • Dauer der Ausbildung: 3 Jahre in Vollzeit
  • Ausbildungsstätten: Gesundheits- und Pflegeschule der Wirtschaftsakademie Nord in Greifswald (Theorie), ambulante und teilstationäre Pflegeeinrichtungen des Kreisverbandes (Praxis) sowie weitere Praxisstationen (z.B. Krankenhaus, Pflegeheim, usw.)
  • Bewerbungsfrist: 31.12. für den Ausbildungsstart im Folgejahr
Kerstin Gutzmer

Kerstin Gutzmer

Ravelinstr. 17
17389 Anklam


Voraussetzungen für die Ausbildung

  • die gesundheitliche Eignung
  • mittlerer Schulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
  • eine nach einem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer

Ausbildungsvergütung

  • 1. Jahr: 1.200,00 Euro
  • 2. Jahr: 1.260,00 Euro
  • 3. Jahr: 1.360,00 Euro

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Erforderliche Unterlagen:

  • Bewerbungsschreiben und Lebenslauf
  • Beglaubigte Zeugniskopien (bei ausländischen Zeugnissen eine Übersetzung und eine Bescheinigung über die Anerkennung des Abschlusses in Deutschland)
  • Arbeitszeugnisse, Praktikumsbescheinigungen
  • Bestätigung der gesundheitlichen Eignung
  • Vorlage eines Führungszeugnisses (nicht älter als drei Monate)


Hast Du noch Fragen?

Unsere Personalleiterin Kerstin Gutzmer hilft gerne bei allen Fragen rund um unsere Ausbildungsangebote oder eine Tätigkeit in unserem Kreisverband weiter.