• DRK Schuldnerberatung

    Ingo Röwer

    Ostrowskistraße 15
    17438 Wolgast

    Telefon: 03836 - 20 18 927
    Telefax: 03836 - 60 00 87
    E-Mail:

    Wir sind für Sie da. 

    Finanzielle Schwierigkeiten können jeden Menschen treffen, häufig unerwartet und unabhängig von der persönlichen Lebenssituation. Wenn finanzielle Sorgen zur Belastung werden, ist eine verlässliche und professionelle Unterstützung besonders wichtig.

    Beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) unterstützen wir Sie dabei, Ihre finanzielle Situation zu ordnen und neue Perspektiven zu entwickeln. Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und begegnen Ihnen mit Respekt, Verständnis und Wertschätzung. Für uns stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt, nicht Ihre Schulden.

    Unsere Beratungsstelle ist eine staatlich anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO). Die Beratung ist für Sie kostenlos. Sie wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, den Landkreis Vorpommern-Greifswald sowie den DRK-Kreisverband Ostvorpommern-Greifswald e. V. finanziert.

    Alle Gespräche finden vertraulich und nach vorheriger Terminvereinbarung statt – telefonisch, per E-Mail oder persönlich.

    Wie kann die Schuldnerberatung Ihnen helfen?

    Gemeinsam verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre finanzielle Situation. Schritt für Schritt schauen wir, wie es weitergehen kann und welche Möglichkeiten Sie haben. Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen.

    Wir unterstützen Sie beim Umgang mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) und helfen dabei, Ihren monatlichen Freibetrag zu sichern oder zu erhöhen, zum Beispiel, wenn Sie Sozialleistungen erhalten oder für andere Menschen Verantwortung tragen.

    In akuten Notlagen, etwa bei einer drohenden Strom- oder Gassperre, einer fristlosen Kündigung der Wohnung oder einer Räumungsklage, bieten wir kurzfristige Beratungstermine an, um gemeinsam schnell zu handeln.

    Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Einnahmen und Ausgaben, erstellen einen realistischen Haushaltsplan und besprechen mögliche Wege aus der Verschuldung. Wir unterstützen Sie im Kontakt mit Ihren Gläubigern, führen Verhandlungen über Ratenzahlungen oder Vergleiche und beraten Sie zu Schutzmöglichkeiten bei Lohn- und Kontopfändungen sowie bei drohenden Zwangsvollstreckungen.

    Verbraucherinsolvenzberatung

    Wenn eine Entschuldung auf anderem Weg nicht mehr möglich ist, begleiten wir Sie auch im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz. In manchen Fällen ist dieser Schritt sinnvoll, um wieder neu beginnen zu können.
    Auch in dieser Phase lassen wir Sie nicht allein. Wir erklären Ihnen den Ablauf verständlich, unterstützen Sie beim außergerichtlichen Einigungsversuch und helfen bei der Antragstellung. Während des gesamten Verfahrens stehen wir Ihnen bei Fragen zur Seite und begleiten Sie auf dem Weg zu einem schuldenfreien Neuanfang.

    Welche Unterlagen sollten Sie zur Beratung mitbringen?

    Damit wir Sie bestmöglich unterstützen können, ist es hilfreich, wenn Sie zur Erstberatung folgende Unterlagen mitbringen:

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Aktuelle Kontoauszüge (in der Regel der letzten 2-3 Monate)
    • Nachweise über Ihr Einkommen (z.B. Lohnabrechnungen, Renten-, Sozialleistungs- oder Arbeitslosengeldbescheide)
    • Schriftverkehr mit den Gläubigern, Mahnungen, Inkassoschreiben, Vollstreckungsbescheide oder Pfändungsunterlagen
    • Unterlagen zu bestehenden Krediten, Ratenzahlungen oder Verträgen
    • Bescheide zu Unterhaltsverpflichtungen oder anderen regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen

    Keine Sorge, wenn Ihnen nicht alle Unterlagen vorliegen – bringen Sie einfach das mit, was Sie haben. Wir klären gemeinsam, was noch benötigt wird.

    Unterlagen für eine P-Konto-Bescheinigung

    Bei einer Kontopfändung wird zunächst das gesamte Guthaben auf Ihrem Konto gesperrt. Mit der Umwandlung Ihres Kontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) steht Ihnen jedoch ein geschützter Grundfreibetrag zur Verfügung.

    Dieser Freibetrag kann bei bestimmten Lebensumständen, wie zum Beispiel dem Bezug von Sozialleistungen oder wenn Angehörige unterstützt werden müssen, durch eine P-Konto-Bescheinigung zusätzlich erhöht werden.

    Für die Ausstellung einer P-Konto-Bescheinigung oder die Erhöhung des Freibetrags auf Ihrem Pfändungsschutzkonto benötigen wir – je nach persönlicher Situation – einige Nachweise:

    • Unterhaltsberechtigte Personen (z. B. Kindergeldbescheid, Geburtsurkunden, Unterhaltstitel)
    • Einmalige oder zweckgebundene Leistungen, die nicht pfändbar sind
    • Nachweis, dass die zu bescheinigenden Geldleistungen auf Ihr Konto eingehen (z. B. Kontoauszug)

    Wir prüfen gemeinsam, welche Freibeträge Ihnen zustehen, und begleiten Sie zuverlässig bei allen weiteren Schritten.


    Unsere Beratungsstelle

    Ostrowskistraße 15
    17438 Wolgast

    Telefon: 03836 - 20 18 927
    Telefax: 03836 - 60 00 87

    sib-wolgast(at)drk-ovp-hgw(dot)de

    Ansprechpartner:

    • Ingo Röwer, Schuldnerberater
    • Tabea Hietkamp, Schuldnerberaterin
    • Ricarda Virchow, Verwaltungskraft

    Unsere Geschäftszeiten:
     

    WochentagZeitraum
    Montag9 -11.30 Uhr und 12.30 -14.00 Uhr
    Dienstag9 -11.30 Uhr und 12.30 - 18.00Uhr
    MittwochNotfallberatung
    Donnerstag9 Uhr-11.30 und 12.30 -14 Uhr
    FreitagNotfallberatung

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.

Menschen in Notlagen und schwierigen sozialen Situationen erhalten in den DRK-Kleiderkammern Kleidung und Schuhe.

Das DRK bietet wohnungslosen Menschen niedrigschwellige Angebote an, wie Notunterkünfte, Beratungsstellen, Wohnheime, medizinische Hilfe und Wärmestuben.

Menschen in Notlagen und schwierigen sozialen Situationen erhalten in den DRK-Kleiderkammern Kleidung und Schuhe.

Das DRK bietet wohnungslosen Menschen niedrigschwellige Angebote an, wie Notunterkünfte, Beratungsstellen, Wohnheime, medizinische Hilfe und Wärmestuben.

Unterstützen Sie jetzt ein Hilfsprojekt mit Ihrer Spende Spenden