
Finanzielle Schwierigkeiten können jeden Menschen treffen, häufig unerwartet und unabhängig von der persönlichen Lebenssituation. Wenn finanzielle Sorgen zur Belastung werden, ist eine verlässliche und professionelle Unterstützung besonders wichtig.
Beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) unterstützen wir Sie dabei, Ihre finanzielle Situation zu ordnen und neue Perspektiven zu entwickeln. Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und begegnen Ihnen mit Respekt, Verständnis und Wertschätzung. Für uns stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt, nicht Ihre Schulden.
Unsere Beratungsstelle ist eine staatlich anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO). Die Beratung ist für Sie kostenlos. Sie wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, den Landkreis Vorpommern-Greifswald sowie den DRK-Kreisverband Ostvorpommern-Greifswald e. V. finanziert.
Alle Gespräche finden vertraulich und nach vorheriger Terminvereinbarung statt – telefonisch, per E-Mail oder persönlich.
Gemeinsam verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre finanzielle Situation. Schritt für Schritt schauen wir, wie es weitergehen kann und welche Möglichkeiten Sie haben. Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen.
Wir unterstützen Sie beim Umgang mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) und helfen dabei, Ihren monatlichen Freibetrag zu sichern oder zu erhöhen, zum Beispiel, wenn Sie Sozialleistungen erhalten oder für andere Menschen Verantwortung tragen.
In akuten Notlagen, etwa bei einer drohenden Strom- oder Gassperre, einer fristlosen Kündigung der Wohnung oder einer Räumungsklage, bieten wir kurzfristige Beratungstermine an, um gemeinsam schnell zu handeln.
Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Einnahmen und Ausgaben, erstellen einen realistischen Haushaltsplan und besprechen mögliche Wege aus der Verschuldung. Wir unterstützen Sie im Kontakt mit Ihren Gläubigern, führen Verhandlungen über Ratenzahlungen oder Vergleiche und beraten Sie zu Schutzmöglichkeiten bei Lohn- und Kontopfändungen sowie bei drohenden Zwangsvollstreckungen.
Wenn eine Entschuldung auf anderem Weg nicht mehr möglich ist, begleiten wir Sie auch im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz. In manchen Fällen ist dieser Schritt sinnvoll, um wieder neu beginnen zu können.
Auch in dieser Phase lassen wir Sie nicht allein. Wir erklären Ihnen den Ablauf verständlich, unterstützen Sie beim außergerichtlichen Einigungsversuch und helfen bei der Antragstellung. Während des gesamten Verfahrens stehen wir Ihnen bei Fragen zur Seite und begleiten Sie auf dem Weg zu einem schuldenfreien Neuanfang.
Damit wir Sie bestmöglich unterstützen können, ist es hilfreich, wenn Sie zur Erstberatung folgende Unterlagen mitbringen:
Keine Sorge, wenn Ihnen nicht alle Unterlagen vorliegen – bringen Sie einfach das mit, was Sie haben. Wir klären gemeinsam, was noch benötigt wird.
Bei einer Kontopfändung wird zunächst das gesamte Guthaben auf Ihrem Konto gesperrt. Mit der Umwandlung Ihres Kontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) steht Ihnen jedoch ein geschützter Grundfreibetrag zur Verfügung.
Dieser Freibetrag kann bei bestimmten Lebensumständen, wie zum Beispiel dem Bezug von Sozialleistungen oder wenn Angehörige unterstützt werden müssen, durch eine P-Konto-Bescheinigung zusätzlich erhöht werden.
Für die Ausstellung einer P-Konto-Bescheinigung oder die Erhöhung des Freibetrags auf Ihrem Pfändungsschutzkonto benötigen wir – je nach persönlicher Situation – einige Nachweise:
Wir prüfen gemeinsam, welche Freibeträge Ihnen zustehen, und begleiten Sie zuverlässig bei allen weiteren Schritten.
Ostrowskistraße 15
17438 Wolgast
Telefon: 03836 - 20 18 927
Telefax: 03836 - 60 00 87
sib-wolgast(at)drk-ovp-hgw(dot)de
| Wochentag | Zeitraum |
|---|---|
| Montag | 9 -11.30 Uhr und 12.30 -14.00 Uhr |
| Dienstag | 9 -11.30 Uhr und 12.30 - 18.00Uhr |
| Mittwoch | Notfallberatung |
| Donnerstag | 9 Uhr-11.30 und 12.30 -14 Uhr |
| Freitag | Notfallberatung |