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Presse und Service | Foto: A. Zelck / DRKS

Schuldnerberatung: Aktionswoche stellt Grundrecht auf Wohnen in den Mittelpunkt

Alljährlich findet im Juni die von den Wohlfahrts- und Fachverbänden durchgeführte bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung statt, in diesem Jahr vom 3. bis zum 7. Juni 2019 unter dem Thema ‚Albtraum Miete’. Im Mittelpunkt steht das Grundrecht auf bezahlbaren Wohnraum.

Anlässlich der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung vom 3. bis 7. Juni 2019 fordern Wohlfahrts- und Fachverbände Bauwirtschaft und Politik auf, mehr für bezahlbaren Wohnraum zu tun. Die Aktionswoche steht unter dem Motto „Albtraum Miete“ und stellt das Grundrecht auf bezahlbaren Wohnraum in den Mittelpunkt.

„Für viele Verschuldete sind die hohen Mieten ein Albtraum, da sie die finanzielle Situation der Betroffenen massiv belasten“, sagt Roman Schlag, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und Fachreferent für Schuldnerberatung beim Caritasverband für das Bistum Aachen.

„Schon der Zugang auf den Wohnungsmarkt ist für Überschuldete schwierig. Das hat auch mit der den Vermietern häufig vorzulegenden Schufa-Auskunft zu tun. Selbst wenn diese Auskunft nur Schulden auf Telefonie oder Warenbestellungen ausweist, verweigern Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages. Es darf keine Stigmatisierung auf Grund der Schufa-Auskunft geben“, so Schlag weiter. Dies ist eine der Forderungen, die die AG SBV anlässlich der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung in einem Positionspapier zusammengetragen hat.

Dringend notwendig ist zudem, mehr Verständnis für die Situation überschuldeter Menschen aufzubringen. „Betroffene sind häufig mit ihrer Situation überfordert und setzen falsche Schwerpunkte. Teilweise ist der Druck der Gläubiger so groß, dass Ratenzahlungen geleistet werden und für die Miete kein Geld mehr übrig bleibt. Auch sind ihnen Beratungsdienste und Hilfsangebote nicht bekannt.“, sagt Michael Weinhold, stellvertretender Sprecher der AG SBV und Leiter der Schuldnerberatung des ISKA in Nürnberg. Die durchaus mögliche Übernahme von Mietschulden durch Jobcenter oder Sozialämter müsse beantragt werden, was den Überschuldeten aus unterschiedlichen Gründen häufig schwerfalle.

Auch Geringverdienenden machen die steigenden Mieten zu schaffen. Sie müssen einen immer größeren Anteil des Verdienstes für die Unterkunft ausgeben. „Gerade für Bezieher von Grundsicherungsleistungen wird es immer schwieriger, weil Jobcenter diese Kosten nur im Rahmen ihrer Vorgaben anerkennen. Das sind sichere Wege in die Überschuldung“, so Roman Schlag.

Die Forderungen der AG SBV zur Aktionswoche Schuldnerberatung sind im Positionspapier „Wohnraum finden – Wohnraum erhalten – Wohnraum sichern“ zusammengefast. So muss der Sektor des gemeinwohlorientierten und sozialen Wohnungsbaus erheblich gestärkt wer-den, damit mehr bezahlbare Mietwohnungen gebaut und erhalten werden. Die SCHUFA sollte Überschuldete im Insolvenzverfahren nicht mit einer schlechteren Bewertung abstrafen, da das Insolvenzverfahren eine Form der Schuldenregulierung und damit nichts Negatives sei. Auch sollten die Negativmerkmale von Auskünften für Vermieter sich auf Miet- und ähnliche Schulden beschränken.

Zudem müssten die Grenzen für die anerkennungsfähigen Kosten der Unterkunft wie Miet- und Heizkosten realistisch sein und den Wohnungsmarkt auch abbilden „Die Übernahme von Mietschulden sind so unbürokratisch wie irgend möglich zu organisieren. Auch Direkt-zahlungen der Miete von den Jobcentern an die Vermietenden sollten zur Vermeidung von Mietschulden noch stärker eingesetzt werden“, betont Roman Schlag.

In der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände haben sich die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege auf Bundesebene, der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung zusammengeschlossen. Im Fokus steht die Vertretung der Interessen von überschuldeter Menschen in Deutschland und der in der Schuldnerberatung tätigen Verbände. Nach außen wird die AG SBV durch ihren Sprecher repräsentiert. Die AG SBV ist keine juristische Person.

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