Presse und Service
Presse und Service | Foto: A. Zelck / DRKS

DRK-Kreisverband führt ab 30. Mai wieder Erste Hilfe-Kurse durch.

Im Zuge der Lockerungen in der Corona-Pandemie führt der DRK-Kreisverband Ostvorpommern-Greifswald e.V. ab 30. Mai 2020 seine Aus- und Fortbildungsangebote rund um die Erste Hilfe wieder durch.

Dafür setzt der DRK-Kreisverband zahlreiche behördliche Vorgaben, vorgeschriebene Sicherheitsvorkehrungen (wie die Einhaltung des Mindest-Abstands) und ergänzende Hygienemaßnahmen (wie das regelmäßige Reinigen der Hände aller Anwesenden) um.

Das bringt einige Änderungen im Schulungskonzept mit sich. Dies bedeutet vorläufig, dass der Unterricht von dem normalerweise sehr praxisorientierten Ablauf abweicht, um besonders kontaktintensive praktische Maßnahmen derzeit eher zu vermeiden. Zur Vermittlung der bisherigen Lerninhalte werden andere methodische Vorgehensweisen anwendet, z.B. werden vermehrt Lehrfilme eingesetzt.


Hinweise zur Teilnahme:

  • Wichtig: Während des gesamten Kursverlaufs ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (Mundschutz einfache Ausführung/Alltagsmaske) zu tragen. Diese sind Voraussetzung für die Teilnahme und in ausreichender Anzahl (mind. zwei, besser drei Stück) von Ihnen selbst mitzubringen.
  • Die Gruppengröße wird an die Vorgaben angepasst und ggf. verkleinert, um den notwendigen Sicherheitsabstand zu gewährleisten.
  • Für alle Teilnehmenden werden wie gewohnt Einmalhandschuhe für die praktischen Übungen zur Verfügung gestellt.
  • Praktische Übungen werden im komplexen Ablauf erfolgen, z.B. wird die Kontrolle der Atmung während der praktischen Übung Wiederbelebung erfolgen.
  • Im Kursverlauf wird auf derzeit abgeänderte Vorgehensweisen von zu leistenden praktischen Erste-Hilfe-Maßnahmen in einem Notfall hingewiesen, die durch das derzeit hohe Infektionsrisiko dringend zu empfehlen sind.
  • Bitte verzichten sie bei akuten Erkältungsanzeichen, Krankheitsgefühl oder bei vorliegender akuter Erkrankung auf die Teilnahme an unseren Bildungsangeboten.
  • Personen, bei denen Gesundheitsbehörden Heimquarantäne oder andere Isolierungsmaßnahmen angeordnet haben, sind von der Teilnahme an den Veranstaltungen ausgeschlossen.

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