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Presse und Service | Foto: A. Zelck / DRKS

Aktionswoche Schuldnerberatung stellt Kinderrechte in den Mittelpunkt

Forderungspapier zur Aktionswoche der AG SBV 2020

Chancenlose Kinder? - Gutes Aufwachsen trotz Überschuldung!

21% aller Kinder in Deutschland leben dauerhaft oder wiederkehrend in Armutslagen. Besonders
betroffen sind dabei Kinder nicht nur von alleinerziehenden Eltern, sondern auch solche mit mehreren
Geschwistern und Kinder von erwerbslosen Eltern. Familienarmut ist damit oft auch Kinderarmut.
Kinder haben das Recht auf eine von Schuldenproblemen unbelastete Kindheit und Jugend sowie
gute Startbedingungen für ihre Zukunft.

Die AG SBV fordert daher:

Grundlegende finanzielle Absicherung von Kindern
Wenn auch das Starke-Familien-Gesetz ein Anfang ist, fehlt es an einer konsistenten
Gesamtstrategie. Finanzielle Hilfen und Regelungen müssen transparent, nachvollziehbar und
öffentlich bekannt sein. Der Regelsatz für Kinder muss sich, wie vom
Bundesverfassungsgericht in 2010 gefordert, nach den kindlichen Entwicklungsphasen und
dem, was für die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes erforderlich ist, richten. Auch sollte
eine explizite Förderung von familienspezifischen Bedarfen zur sozialen Teilhabe erfolgen.

Gleichklang von Sozialrecht und Zwangsvollstreckungsrecht
Patchwork-Familien benötigen Zwangsvollstreckungsrechtlich den gleichen Schutz wie Kern-
Familien, da sie sich faktisch in ihren wirtschaftlichen Bedürfnissen nicht unterscheiden. Die
Partnerkindereinstandspflicht im SGB II ist abzuschaffen. Bis dahin sind die Verpflichtung zum
faktischen Unterhalt aufgrund der sozialrechtlichen Einstandspflicht und der gesetzlich
geschuldete Unterhalt vollstreckungsrechtlich gleichzusetzen.

Finanzielle Allgemeinbildung von klein auf
In einer auf Konsum ausgerichteten Welt muss der Umgang mit Geld, Handy und Internet
gelernt werden. Kinder und Jugendliche brauchen dafür die erforderliche Medien- und
Finanzkompetenz. Geeignete Angebote zum Erwerb von Finanzkompetenz sind hier
erforderlich, die unabhängig von Anbietern und objektiv das nötige Wissen vermitteln.

Recht auf Schuldnerberatung für alle
Soziale Schuldnerberatung nimmt neben den finanziell-materiellen Aspekten von
Überschuldung eine ganzheitliche Perspektive auf die Lebenslage Überschuldung ein. In der
Beratung wird oft deutlich, dass auch Kinder negativ von der Überschuldungssituation
betroffen sind. Um Kinder von Schuldner*innen gezielt unterstützen zu können und um zu
vermeiden, dass diese unter der Überschuldung ihrer Eltern leiden, braucht es einen
Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung für alle Hilfesuchenden im SGB XII.

Schuldenfrei in die Volljährigkeit
Schuldenfreiheit soll nicht erst mit Eintritt in die Volljährigkeit -unter Berufung auf §1629a
BGB- erreicht werden, sondern eine Verschuldung im Sozialrecht durch
Rückforderungsbescheide gegen Minderjährige gar nicht erst möglich sein.

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